65 den durch die Gutachterin am 3. Juli 2015 (170 Minuten) und am 14. August 2015 (200 Minuten). Die Gutachterin diagnostizierte nachvollziehbar und schlüssig eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, eine Abhängigkeit von Stimulanzien und schädlichen Gebrauch von Alkohol (pag. 4922). Die dissoziale Störung wurde als mittelgradig, die Abhängigkeit von Stimulanzien als schwerwiegend und der schädliche Gebrauch von Alkohol als vernachlässigbar im Tatgeschehen angesehen.