und legte eine nicht unwesentliche kriminelle Energie an den Tag. Entsprechend hat sich C.________ – wie A.________ – nicht nur wegen gefährdungsmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten, sondern darüber hinaus auch wegen gewerbsmässiger Begehung und teilweise mittäterschaftlicher Begehung mit A.________ und F.________. All dies führt zu einer deutlichen Erhöhung des Verschuldens im Umfang von 12 Monaten Freiheitsstrafe. 17.3.2 Subjektive Tatkomponente a) Willensrichtung und Beweggründe Auch bei C._