17. Strafe C.________ 17.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz verurteilte C.________ rechtskräftig wegen zahlreicher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und wegen Geldwäscherei. In den im Berufungsverfahren zu überprüfenden Anklagepunkten fällte die Kammer einen zusätzlichen Schuldspruch zum Urteil der Vorinstanz (Anklageziffer B.1.6., vgl. Ziffer II.11.2. oben) und passte bei der Anklageziffer B.1.9. die Drogenmengen an (vgl. Ziffer II.11.3. oben).