Ausserdem wird festgestellt, dass A.________ seine Strafe vom 16. November 2015 bis am 17. Januar 2016, vom 20. Januar 2016 bis am 25. Januar 2016 und ab dem 17. August 2017 vorzeitig angetreten hat. Nach dem vorliegenden Urteil hat A.________ in den vorzeitigen Strafvollzug zurückzukehren. 16.7 Busse für Übertretungen Für die Schulsprüche wegen Übertretungstatbeständen, die mit Busse verfolgt werden, ist in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 aStGB eine Gesamtbusse festzulegen. Die Vorinstanz hat A.________ für seine Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Art.