Entsprechend kurz wurde seitens der Staatsanwaltschaft die Hafteröffnung gehalten. Auch vor der Hafteröffnung vom 26. Januar 2016 (Wiederverhaftung) schluckte er ein Valium (pag. 1356); dennoch konnte seitens der Staatsanwaltschaft ohne Hinweise auf eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit eine Einvernahme von mehr als zwei Stunden durchgeführt werden. Das Verhalten von A.________ im Verfahren war korrekt und anständig. Auch die früheren (pag. 5732 ff.) wie auch die aktuellen Führungsberichte der Justizvollzugsanstalten Lenzburg vom 20. August 2018 (pag. 6316 ff.) sowie Witzwil vom 14. November 2018 (pag. 6344 ff.) sind gut.