60 Kreisgericht VIII Bern-Laupen u.a. wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 BetmG) erfolgt ist. Ansonsten wurde A.________ in diesem Urteil wie in 11 weiteren Urteilen einzig wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt. In 4 Urteilen erfolgten Schuldsprüche wegen Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Bei einem Grossteil der insgesamt 15 Urteile erfolgten Schuldsprüche wegen Delikten im Rahmen der Beschaffungskriminalität. Mitzuberücksichtigen ist ferner, dass A._____