___ im Tatzeitraum strafmindernd zu berücksichtigen. Da anstelle der in den VBRS-Richtlinien vorgesehenen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, ist ein leichtes Abrunden der gut 200 Strafeinheiten gerechtfertigt, sodass die Gesamtstrafe um 6 Monate zu erhöhen ist. Die Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponente beläuft sich damit auf 69 Monate Freiheitsstrafe. 16.5 Täterkomponente 16.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend Vorleben und persönliche Verhältnisse kann auf die Akten verwiesen werden, namentlich auf die Angaben von A.________ zu seiner Person (vgl. pag. 4590 ff.