Zu asperieren sind 20 Strafeinheiten. f) Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch am 22./23. März 2015 in Zürich (Ziffer. A.2.4. der Anklageschrift) Gemäss VBRS-Richtlinien (Ziffer VI.1.) ist die Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch als Fahrzeugführer mit 12 Strafeinheiten zu bestrafen. Es besteht vorliegend kein Anlass von dieser Strafempfehlung abzuweichen. Von den 12 Einheiten sind 8 zu asperieren. Insgesamt erachtete die Kammer für die Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch A.________ die Asperation von gut 200 Strafeinheiten für verschuldensangemessen.