Es ist eine Strafe von 60 Strafeinheiten auszufällen, wovon 40 Strafeinheiten zu asperieren sind. e) Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall mit Personenschaden als Lenker eines Personenwagens am 18. März 2015 (Ziffer A.2.3. der Anklageschrift) Gemäss VBRS-Richtlinien (Ziffer IX.1.1.) soll dieses Delikt mit einer Strafe ab 25 Strafeinheiten bestraft werden. A.________ entfernte sich nach Verursachen einer Kollision vor dem Eintreffen der Polizei vom Unfallort. Hierfür erscheinen 30 Strafeinheiten angemessen. Zu asperieren sind 20 Strafeinheiten.