59 Fahrt, dichtem Verkehr, etc.) vorgesehen. A.________ fuhr unter Drogeneinfluss in Zürich los mit dem Ziel Bern. Bereits auf dem Sihlquai verursachte er einen Selbstunfall, bei dem er mit einer Halteverbotstafel, einem Gitterzaun und einem Hochwasserschutz kollidierte. A.________ fuhr unter Drogeneinfluss durch die in der Regel nicht verkehrsarme Stadt Zürich und verursachte einen Selbstunfall mit erheblichem Sachschaden. Es ist eine Strafe von 60 Strafeinheiten auszufällen, wovon 40 Strafeinheiten zu asperieren sind.