_ aufgrund seines Zustandes über keinerlei Kontrolle über das von ihm gelenkte Fahrzeug verfügte. Obwohl er das Fahrzeug nur kurz lenkte und in langsamem Tempo auf einem Parkplatz fuhr, schuf er doch ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Angemessen erscheint eine Strafe von 50 Strafeinheiten. Davon sind gut 30 Strafeinheiten straferhöhend zu berücksichtigen. d) Führen eines Personenwagens unter Drogeneinfluss, begangen am 23. März 2015 Zürich (Ziffer A.2.4. der Anklageschrift) Gemäss VBRS-Richtlinien (Ziffer IV.2.1.) sind, wie bereits gesagt, 50 Strafeinheiten bei erhöhtem Gefährdungspotenzial (insbesondere bei Fahrfehlern, Unfall, längerer