__ lenkte sein Fahrzeug über ein am Boden befestigtes Betonelement an der Stirnseite des Parkfeldes und kollidierte mit dem Schaufenster der dahinter gelegenen Bäckerei. Aufgrund seines Zustandes schaffte er es nicht, das Fahrzeug aus dieser Position zu lenken und kollidierte erneut mehrmals mit dem Schaufenster (pag. 493). Möglicherweise legte er aus Versehen den Vorwärts- anstatt des Rückwärtsganges ein (vgl. pag. 497 unten). Er war unter derart starkem Drogeneinfluss, dass er nach dem Vorfall nicht einvernahmefähig war (pag. 497). Dieses Geschehen zeigt, dass A.________ aufgrund seines Zustandes über keinerlei Kontrolle über das von ihm gelenkte Fahrzeug verfügte.