58 bandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) aus. Für die einzelnen Delikte wird Folgendes erwogen: a) Fahren in fahrunfähigem Zustand am 18. März 2015 in Zollikofen bzw. Bern- Zollikofen (Ziffer A.2.3. der Anklageschrift) Die VBRS-Richtlinien (Ziffer IV.2.1.) empfehlen eine Strafe von 50 Strafeinheiten bei erhöhtem Gefährdungspotenzial (insbesondere bei Fahrfehlern, Unfall, längerer Fahrt, dichtem Verkehr, etc.).