305bis Ziff. 1 StGB, der von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reicht, ist die angemessen Strafe aber immerhin auf sechs Monate festzulegen. Davon sind vier Monate asperierend zu berücksichtigen. 16.4 Asperation wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Vergehen) Für die mehrfachen rechtskräftigen Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch A.________ geht die Kammer für die Strafhöhe – wie dies bereits die Vorinstanz tat – von den Empfehlungen der Richtlinien für die Strafzumessung des Ver-