bei seinem schwungvollen Drogenhandel, wie schon erwähnt, bei weitem nicht bloss um die Finanzierung des Eigenkonsums ging, sondern ganz allgemein darum, seinen eher exzessiven Lebensstil und -unterhalt zu finanzieren. Die Einsatzstrafe beläuft sich somit auf 59 Monate Freiheitsstrafe. 16.3 Asperation wegen Geldwäscherei Der Deliktsbetrag der rechtskräftigen Schuldsprüche wegen mehrfach begangener Geldwäscherei beläuft sich auf insgesamt mehr als CHF 172‘000.00 (dieser Betrag zuzüglich des ratenweise bei P.________ deponierten Drogenerlöses in unbekannter Höhe [