56 veräusserte A.________ die Drogen überwiegend an Wiederverkäufer in grösseren Handelseinheiten, teilweise aber auch an Endabnehmer bzw. an Drogenkonsumenten für den Eigenkonsum. Ausgehend von diesem Familienunternehmen kann A.________ nicht einfach direkt eine Tätigkeit auf mittlerer Hierarchiestufe unterstellt werden. Wäre A.________ nicht Mitglied der Familie gewesen, so hätte er wohl nicht die Stellung haben können, die er hatte. Sein starker Drogenkonsum belastete nämlich die Organisation.