a BetmG führt. Umgekehrt muss aber innerhalb des qualifizierten Strafrahmens berücksichtigt werden, in welchem Ausmass die Grenze zur mengenmässig qualifizierten Widerhandlung überschritten worden ist. Entsprechend ist insgesamt betrachtet von einem hohen Gefährdungspotenzial auszugehen. Nichtsdestotrotz ist im Verhältnis zum ausserordentlich weiten Strafrahmen das Ausmass des verschuldeten Erfolges als leicht, mit einer klaren Tendenz zu mittelschwer, zu bezeichnen. In Anlehnung an die modifizierte Mengentabelle zur Strafzumessungsempfehlung gemäss Fingerhuth/Schlegel/Jucker (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N 43 ff.