16. Strafe A.________ 16.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz verurteilte A.________ rechtskräftig wegen zahlreicher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und wegen Geldwäscherei. In den im Berufungsverfahren zu überprüfenden Anklagepunkten bestätigte die Kammer die vorinstanzlichen Schuldsprüche. Sie ergänzte einzig in Bezug auf die Lieferung vom 5. April 2015 (Anklageziffer 1.1.6.) mit einer konkreten Menge von rund 10‘000 Thaipillen anstelle der von der Vorinstanz genannten unbekannten Menge.