a BetmG ist – gestützt auf die Empfehlung der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) – praxisgemäss auf einen Grenzwert von 12 Gramm reines Methamphetamin- Hydrochlorid abzustellen, das die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann (vgl. Methamphetamin-Gutachten «Gefährlichkeit von Methamphetamin» vom Juni 2010 der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin, abrufbar unter ). Zwar fehlt es bezüglich Methamphetamin an einer Mengenfestlegung durch das Bundesgericht, nichtsdestotrotz, besteht entgegen dem Vorschlag von