Total 787.35 Gramm Gemäss dieser Zusammenstellung beläuft sich die insgesamt erworbene Menge reines Methamphetamin aufgrund des Beweisergebnisses auf 1‘579 Gramm, die veräusserte/abgegebene Menge beträgt hingegen 787.35 Gramm reines Methamphetamin. Zur Vermeidung einer Doppelzählung sind die 22 Gramm aus dem Anklagepunkt B.1.6. und die 445 Gramm aus dem Anklagepunkt B.1.9., die unter Erwerb und unter Veräusserung aufgeführt wurden, abzuziehen. Ebenfalls abzuziehen sind die in Anklageziffer B.1.3 und B.1.5. erworbenen Reinmengen für die 19.8 Gramm Crystal und die 344 (184 + 160) Thaipillen, ausmachend 24.5 Gramm.