49 zwangsläufig Drogenerlös dar. Bezüglich der die Gesamtsumme der einzelnen, konkreten Widerhandlungen gegen das BetmG gemäss Ziffer B.1.11.1. bis B.1.11.3. übersteigenden Summe (bis zum Total von CHF 222‘000.00 ausmachend ca. CHF 135‘000.00 bis 140‘000.00) ist zwar festzustellen, dass das Geld zwar sichergestellt und beschlagnahmt worden ist und es keine Hinweise auf eine legale, nicht aus dem Drogenhandel stammenden Quelle gibt.