Dies ergibt netto 19.8 Gramm Crystal. Hinzu kämen die mindestens 5 Gramm Crystal, die an U.________ und V.________ veräussert worden sind. Diese 19.8 Gramm und 160 Thaipillen entsprechen genau [bezüglich Crystal] bzw. ungefähr [bezüglich Thaipillen] den in Ziffer B.1.3. der Anklageschrift erwähnten 19.8 Gramm Crystal und 184 Thaipillen. Dafür wurde C.________ rechtskräftig wegen Erwerbs und Lagerung verurteilt (Urteilsdispositiv Ziffer B.III.1.2.). Und die in Ziffer B.1.5. der Anklageschrift erwähnten mehr als 260 Gramm Crystal und 160 Thaipillen ergaben einen rechtskräftigen Schuldspruch wegen Erwerbs, Besitz und Lagerung (Urteilsdispositiv Ziffer B.III.1.4.).