48 C.I.1.4.3.). Geht man beweiswürdigend von diesen Mengen aus, so ergibt das total 305 Thaipillen und 5 Gramm Crystal, bzw. zuzüglich der an der AG.________(Adresse) sichergestellten 160 Thaipillen gesamthaft 465 Thaipillen und 5 Gramm Crystal. Die im Deliktsblatt Nr. 28 und in der Anklageschrift erwähnten 18 Gramm Crystal sind schwieriger nachvollziehbar: Im Schlafzimmer wurden netto 15 Gramm [Ass. E1] und 4.8 Gramm [Ass E2] sichergestellt, und das Asservat F1 ist mit 0.35 Gramm brutto zu vernachlässigen. Dies ergibt netto 19.8 Gramm Crystal.