_, sichergestellt werden konnten. F.________ machte am 8. September 2015 unter anderem Folgendes geltend: Er habe insgesamt 400 Thaipillen und 4 Gramm Ice (Crystal) verkauft, die er bei seinem Zwillingsbruder, C.________, bezogen habe. V.________ (scil. V.________) habe er 4 - 5 Mal 50 Stück Thaipillen und 4 Gramm Ice (Crystal) verkauft, W.________ (scil. W.________) ein Mal 100 Stück Thaipillen und an U.________ zwei Mal 5 Stück Thaipillen und zwei Mal je 1 Gramm Ice (pag. 1821). Entsprechend wurde F.________ angeklagt in Bezug auf U.