c) Ad Ziffer B.1.11.2. der Anklageschrift Auch bezüglich der Veräusserungshandlungen an S.________ ist auf dessen glaubhaften Aussagen abzustellen. Dieser sagte in seiner polizeilichen Einvernahme vom 31. August 2016 aus, bei den Zwillingsbrüdern F.________ und C.________ habe er ungefähr 3‘000 Thaipillen bezogen (pag. 2999). Am 16. September 2016 sagte er aus, alleine habe er noch ca. 100 Gramm Crystal und 500 Thaipillen bezogen. Das habe er bei beiden aber mehrheitlich bei C.________ geholt (pag.