___ beteiligt gewesen zu sein, indem er für seinen Bruder Drogenschulden von total ca. CHF 10‘000.00 einkassiert habe. R.________ habe in der parteiöffentlichen Befragung vom 15. November 2016 als Auskunftsperson gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, unter zwei Malen je 1‘000 Thaipillen gekauft zu haben, ob es bei ihm oder dem andern gewesen sei, wisse er nicht. Das Gericht erachte es beweismässig als erstellt, dass C.________ von Anfang 2015 bis am 7. April 2015 in Bern und andernorts 2‘000 Thaipillen an R.________ veräussert habe. Betreffend die ebenfalls angeklagten 60 bis 80 Gramm Crystal, die C._____