Thaipillen entsprechen bei einem Reinheitsgrad von 21 % 22 Gramm reinem Methamphetamin, während 116 Gramm Crystal bei einem Reinheitsgrad von 91 % 105.5 Gramm reinem Methamphetamin entsprechen (zu den verwendeten Reinheitsgraden vgl. Ziffer II.11.4. unten). Es ist dem Grundsatz «in dubio pro reo» folgend von ca. 1‘166 Thaipillen auszugehen. Zusammenfassend ist der in Ziffer B.1.6. der Anklageschrift umschriebene Sachverhalt beweismässig erstellt. Da die Drogenmenge nicht in der Anklage ist, wird sie im Dispositiv nicht aufgeführt.