Auch aus der Tatsache, dass sich neben Peter und AH.________ noch andere Namen auf der Notiz finden, für die es zu keinen damit direkt in Bezug auf Menge und Preis korrespondierenden Anklagepunkt gekommen ist, kann C.________ nichts zu seinen Gunsten ableiten. Immerhin steht die Notiz «Von Peter gehört A.________ -21000.--» nicht isoliert für sich allein da. Sie ist – wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführte und entgegen den vorinstanzlichen Erwägungen – in Verbindung mit Telefongesprächen zu würdigen. Vorab zu erwähnen ist das Telefongespräch vom 21. März 2015, ab 18.19 Uhr, zwischen C.________ und P.________ (pag.