40 von mindestens CHF 21‘000.00 erlangt und an einen unbekannten «Peter» veräussert zu haben. Die Tat wurde wie folgt genauer geschildert (pag. 5404): C.________ erlangte Methamphetamin, welches A.________ gehörte. Dies in der Zeit, in welcher A.________ sich versteckt hielt nach dem von ihm verursachten Verkehrsunfall in Zollikofen am 18. März 2015. C.________ verkaufte davon eine unbestimmte Menge Methamphetamin an den unbekannten Peter. Dieser bezahlte C.________ dafür CHF 21‘000.00.