pelzählung und damit Doppelbestrafung kommen könnte. Eine wirksame Verteidigung gegen eine solch vage Anklage war nicht gewährleistet. Der Anklagegrundsatz ist verletzt. Das Verfahren gegen C.________ wegen Erwerbs und Veräusserung einer unbestimmten Menge Methamphetamin in der Grössenordnung von mindestens 940 Gramm Crystal und 7‘800 Stück Thaipillen, angeblich begangen in der Zeit von Anfang 2014 bis Ende März/Anfang April 2015 in Bern, Zürich und andernorts, ist daher einzustellen.