In einem Telefongespräch habe C.________ gesagt, er habe laufend Anfragen. Zudem habe er in einem Telefongespräch mit P.________ am 3. April 2014 nach seinem Notizbüchlein gefragt und gesagt, er habe die letzte Abrechnung gestern um Mitternacht gemacht. Das spreche dafür, dass C.________ jeweils eine aktuelle Buchhaltung geführt habe (pag. 6389). Die Verteidigung von C.________ plädierte insbesondere, bei der Interpretation der Buchstaben und Zahlen auf dem Notizzettel gebe es grosse Untersicherheiten. Die Zweifel werde man nicht los. Da der Zettel nicht datiert sei, bestehe zudem die Gefahr der Doppelverwertung (pag.