38 handeln könne. Der undatierte Zettel lasse sich zeitlich nicht genau einordnen. Es bestehe die Gefahr, dass die in den übrigen Anklageziffern aufgeführten Drogenmengen, die praktisch alle in denselben Zeitraum fallen würden, doppelt berücksichtigt würden. Der angeklagte Sachverhalt sei für das Gericht nicht rechtsgenüglich erstellt, weshalb ein Freispruch zu erfolgen habe (pag. 6107 f., S. 30 f. der Urteilsbegründung). 11.1.3 Vorbringen der Parteien Die Staatsanwaltschaft brachte im Berufungsverfahren insbesondere vor, C._____