11. Zu überprüfende Anklagepunkte betreffend C.________ 11.1 Vorwurf gemäss Ziffer B.1.1. der Anklageschrift 11.1.1 Vorwurf Nach Ziffer B.1.1. der Anklageschrift soll C.________ in der Zeit von Anfang 2014 bis Ende März/Anfang April 2015 in Bern, Zürich und andernorts eine unbestimmte Menge Methamphetamin in der Grössenordnung von mindestens 940 Gramm Crystal und 7‘800 Stück Thaipillen erworben und veräussert haben. Im Besonderen soll er wie folgt gehandelt haben (pag. 5403): C.________ kaufte eine unbestimmte Menge Methamphetamin in Form von Crystal und Thaipillen zum Preis von CHF 130.00/Gramm Crystal und 13.00/Stück Thaipillen.