Beide Handlungsarten betrafen weitgehend dieselben Zeiträume. Es ist daher auf die höhere Menge abzustellen. Diese liegt bei A.________ bei den Erwerbshandlungen. Für die Berechnung der reinen Drogenmenge sind bei den sichergestellten und im Labor untersuchten Mengen die bekannten Reinheitsgrade zu verwenden. Dort wo der tatsächliche Reinheitsgrad jedoch unbekannt ist, stellt die Kammer – wie dies bereits die Vorinstanz tat (pag. 6138, S. 61 der Urteilsbegründung) – in Wahrung des Grundsatzes «in dubio pro reo» auf den tiefsten bekannten Reinheitsgrad ab.