_ habe lediglich rund 2‘000 Thaipillen für sich erlangt. Es gibt auch aus den aufgezeichneten Telefongesprächen keine Hinweise darauf, dass sich A.________ über eine viel zu geringe, von der Abmachung abweichende Lieferung von Thaipillen beschwert hätte. Letzten Endes gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die in Zeile 28 aufgeschriebene «10» nicht mit 10‘000 Thaipillen korrespondieren würde. Y.________ hatte die Email am 13. September 2015, d.h. wesentlich nach der Lieferung im April 2015, versandt und liess sie sich am 22. Februar 2016 nochmals zusenden (pag.