gegen 500 Gramm (489 Gramm) Crystal und Thaipillen gegen Bezahlung eines Kurierlohnes von gesamthaft CHF 5‘000.00. Es gibt keinen Grund weshalb die in der Buchhaltung von Y.________ aufgeführten 10‘000 Thaipillen nicht der Wahrheit entsprechen sollten. Die Menge von 10‘000 Thaipillen stimmt ebenso überein mit der halben Menge der im Telefongespräch vom 9. März