Von zentraler Bedeutung sind die Zeilen 27 bis 29. Es ist ersichtlich, dass mit der Osterlieferung 2015 insgesamt 1‘000 Gramm Crystal Meth und 28‘000 Stück Thaipillen geliefert wurden (Zeilen 28 und 29). Diese Lieferungen scheinen CHF 285‘000.00 gekostet zu haben, wovon mit den Kurierlöhnen bereits zwei Mal CHF 5‘000.00 bezahlt wurden. Diese Interpretationen des fallleitenden Polizisten ergeben sich eindeutig aus den Telefonüberwachungen und den Observationsergebnissen und sind nicht zu beanstanden. Denn beachtlich ist, dass am 7. April 2015 bei C.______