von diesem erworben hat. Abzustellen ist diesbezüglich auf die Email, die auf dem von Y.________ illegal im Regionalgefängnis Bern besessenen und benutzten Mobiltelefon, sichergestellt am 25. Februar 2016, durch die Spezialisten des Fachbereichs Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern ausgelesen werden konnte (pag. 726 ff.). Von zentraler Bedeutung in Bezug auf die Drogenlieferung(en) vom April 2015 sind die Zeilen 27 bis 33. Die relevanten Zeilen wurden im Nachtrag zum Anzeigerapport der Polizei vom 6. Dezember 2016 wie folgt interpretiert (pag. 702): 27 N. + H. C.