… Ist gut, einverstanden» (pag. 802). Anders als bei Ziffer A.1.1.4. der Anklageschrift geht es bei der Würdigung dieses Gesprächs in Bezug auf Ziffer A.1.1.6. der Anklageschrift nun nicht um Rückschlüsse auf eine frühere Lieferung, sondern um die Frage, ob dann auch tatsächlich gemäss der Bestellung gesamthaft 20‘000 Thaipillen (Zwanzig) bzw. 10‘000 Thaipillen für A.________ allein geliefert worden sind. Dabei ist fürs Erste festzustellen, dass A.________ mit dem Vorschlag, 20‘000 Thaipillen in die Schweiz geliefert zu bekommen, die Hälfte davon für ihn bestimmt, explizit ein-