33 wurde von seinem Bruder C.________ vom Kurier AA.________ gegen Bezahlung von CHF 4‘000.00 Kurierlohn in Empfang genommen und dann in der Wohnung von C.________ in Zürich an A.________ übergeben. A.________ nahm dann gleichentags gegen 23 Uhr vom Kurier AA.________ direkt einen zweiten Sack mit Drogen entgegen gegen Bezahlung des restanzlichen Kurierlohns von CHF 1‘000.00. Umstritten ist einzig, welche Drogenmenge A.________ dabei übernommen hat. Gemäss Anklageschrift und Ausführungen der Staatsanwaltschaft sollen es 10‘000 Thaipillen gewesen sein.