Die Lieferung von 500 Gramm Crystal und 10‘000 Thaipillen und deren Ablauf gemäss Anklageschrift seien erwiesen. Auch die Gesamtmenge in der Anklageziffer 1.1. müsse dann unter Abgrenzung zu den übrigen Anklageziffern angepasst werden auf 2‘739 Gramm Crystal und 20‘900 Thaipillen (pag. 6388). Die Verteidigung von A.________ führte insbesondere aus, 489 Gramm Crystal seien sichergestellt worden und klar erwiesen. Die Thaipillen seien aber bei der Anhaltung nicht gefunden worden. Es werde stark konstruiert. Für die 489 Gramm Crystal habe ein Schuldspruch zu erfolgen.