31 Es liegt mehr als nur auf der Hand, dass Y.________ seinen Halbbruder A.________ nicht unnötig belasten wollte, zumal die Drogen ja nicht sichergestellt worden waren. Im Ergebnis ist damit beweismässig erstellt, dass A.________ anfangs März 2015 knapp 500 Gramm Methamphetamin in Form von Crystal sowie eine unbekannte Menge Thaipillen (zumindest mehrere Tausend Stück) erworben hat. In Anbetracht der Anklage, die von einer unbekannten Menge Methamphetamin spricht, kann auch ein allfälliger Schuldspruch nur auf eine unbekannte Menge lauten.