total EINES und ZWANZIG» (pag. 802) nicht ohne Weiteres darauf schliessen, dass bei der Lieferung im März 2015 neben den knapp 500 Gramm Crystal auch 10‘000 Thaipillen dabei gewesen sind. Eine Verdoppelung von 10‘000 auf 20‘000 Thaipillen wäre an sich möglich. Denn immerhin bestätigte Y.________ die Richtigkeit der Interpretation von «EINES und ZWAN- ZIG» durch die Staatsanwaltschaft (pag. 2446), aber dass sich die von A.________ eingangs erwähnte Verdoppelung von Y.________ bei der Nennung von «ZWAN- ZIG» (20‘000 Stück Thaipillen) auch auf eine höchstens doppelte Menge an Thaipillen bezog, ist nicht rechtsgenügend erstellt.