Insgesamt wurden um Ostern 2015 ja dann tatsächlich insgesamt rund 1‘000 Gramm Crystal geliefert und auch sichergestellt, wobei die Menge je hälftig an A.________ und C.________ ging (Ziffer A.1.1.6. der Anklageschrift bzw. Urteilsdispositiv Ziffer A.IV.1.1.5. sowie Ziffer B.1.10. der Anklageschrift bzw. Urteilsdispositiv Ziffer B.III.1.8.). Aus diesen Umständen ergibt sich klar, dass bei der Lieferung am 7. März 2015, wie bereits bei der vorherigen Lieferung im Januar 2015 (Ziffer A.1.1.3. der Anklageschrift bzw. Urteilsdispositiv Ziffer A.IV.1.1.2.), rund 500 Gramm Crystal überbracht wurden. Das im Telefongespräch abgemachte «Verdoppeln» traf ein. Es ergibt sich ein stimmiges Gesamt-