Es geht um einen Erwerb von Methamphetamin durch A.________ am 7. März 2015 im McDonald’s am Bahnhof in Zürich von einem unbekannten Kurier, dem ein Kurierlohn von CHF 5‘000.00 bezahlt worden ist. Das Zusammenwirken von A.________ mit P.________ ist ebenso sachverhaltsmässig beschrieben wie die Bezahlung des Methamphetamins am 9. März 2015 in Bern an einen unbekannten Geldboten. Dass der bezahlte Kauf-