28 10.2.3 Vorbringen der Parteien Die Staatsanwaltschaft führte anlässlich der Berufungsverhandlung insbesondere aus, es ergebe sich in diesem Anklagepunkt aus den Akten, wovon mengenmässig in etwa auszugehen sei. Im Telefongespräch vom 9. März 2015 um 21:10 Uhr mit «Y.________» sei von «Verdoppeln» dieser Lieferung vom März gesprochen worden: Auf «1+20». Diese Lieferung sei im April sichergestellt worden. Das heisse, dass im März 500 Gramm Crystal und 10‘000 Thaipillen geliefert worden seien. A.________ habe gewusst, was ihm vorgeworfen werde.