Ansonsten hätte der Anklagegrundsatz keinerlei Gehalt. Es genügt dem Anklagegrundsatz keineswegs, einfach zu sagen, die beschuldigte Person wisse ja, was ihr vorgeworfen werde. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Anklageschrift von unbekannten Komponenten sprechen kann. Was bekannt ist, muss jedoch in der Anklageschrift erwähnt werden und kann nicht lediglich im Rahmen des Parteivortrages ergänzt werden.