Einzig in der übergeordneten Ziffer A.1.1. der Anklageschrift sind als Deliktsorte «Bern, Zürich, Zollikofen und andernorts» aufgeführt und die Drogen spezifiziert mit «einer unbestimmten, jedoch 1‘048.5 - 1‘098.5 Gramm übersteigenden Menge Methamphetamin in Form von Crystal sowie einer unbestimmten, jedoch 4‘839 - 5‘342 Stück übersteigenden Menge Methamphetamin in Form von Thaipillen». Das ist jedoch bloss der Versuch einer Addierung/Aufrechnung der einzelnen Anklageziffern A.1.1.1. bis A.1.1.6..