25 A.________ soll Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben in der Zeit vom 17. Januar 2014 bis Sommer 2014 durch Erwerb und Veräusserung einer unbekannten Mengen Methamphetamin im Verkaufswert von total über CHF 150‘000.00. Die Lieferanten und Abnehmer sind unbekannt. Der nähere Beschrieb des Sachverhalts wurde durch die Staatsanwaltschaft wie folgt beschrieben: A.____