Dementsprechend wurden verschiedene Überwachungsmassnahmen und weitere Zwangsmassnahmen (Observationen, Telefonkontrollen, Video- und GPS- Überwachungen, Hausdurchsuchungen etc.) getätigt, die objektive Beweise lieferten. Die Beschuldigten selbst und die sichergestellten Betäubungsmittel wurden fo- rensisch-toxikologischen Untersuchungen unterzogen. Auf eine zusammenfassende Darstellung aller Beweismittel wird vorliegend verzichtet und hierfür auf den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 19. Juli 2016 inklusive Nachtrag vom 6. Dezember 2016, Beilagen und die Deliktsblätter verwiesen (pag.